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Dr. Dr. phil. Annika Manzek

Doktor der klinischen Psychologie

Doktor phil. der forensischen Psychologie

Health Psychology M.Sc

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Sie haben Ärger mit einem psychologischen Gutachten? Immer wenn es heißt: „Wir brauchen oder wir haben eine Begutachtung zum Sorgerecht, Umgangsrecht oder zur Erziehungsfähigkeit und zum Kindeswohl.“ ist guter Rat teuer. Nur weil ein Gutachten vom Gericht oder Jugendamt beauftragt wurde, ist es nicht unbedingt zuverlässig oder richtig. Oftmals kann man sich als Begutachteter nicht im verfassten Gutachten wiederfinden. Halten Sie ein Gutachten von bereits einschlägig bekannten Organisationen nach „Schema F“ in den Händen? Haben Sie ein stark einseitig tendierendes Gutachten erhalten (befangen), in dem die Fakten allein zu Gunsten der gegnerischen Partei ausgelegt wurden? Enthält Ihr Gutachten widerlegbare Lügen? Wurden Sie über die freiwillige Teilnahme an der Begutachtung belehrt? Es gibt viele Fehlerquellen in einem Gutachten. Diese können formell- psychologisch als auch fachlich- psychologisch sein. Geben Sie Falschgutachten keine Chance! Die einfachste Möglichkeit, ein Gutachten zu verwerfen, ist die psychologische Stellungnahme. Da ein Gutachten als Einheit (gesamtes Werk) zu verstehen ist, darf ein Gutachten nach der erfolgreichen Anfechtung (evtl. auch nur in Teilbereichen) keine Beachtung mehr finden und stellt als solches auch kein relevantes Beweismittel mehr dar (keine psychologische Beweisführung erbracht). Manchmal ist es jedoch nötig, ein psychologisches Privatgutachten erstellen zu lassen, wenn beispielsweise eine einfache psychologische Stellungnahme nicht mehr genügt, wenn eine Gegendiagnostik notwendig wird. Prinzipiell ist ein privates Gutachten immer dem Gerichtsgutachten vorzuziehen. Gerichtlich bestellte psychologische Gutachter arbeiten häufig quasi Vollzeit für das Gericht oder auch mehrere Gerichte. Sie sind dann von den Begutachtungsaufträgen wirtschaftlich abhängig (Fließbandgutachten). Auch kommt es vor, dass gerichtlich bestellte Gutachter vorher nicht auf die tatsächliche Sachverständigkeit in einem Einzelfall überprüft wurden und dass diverse Gerichtsgutachter auch regelmäßig für gerichtliche Gegenparteien wie Jugendämter tätig sind. Das fertige psychologische Privatgutachten wird und muss rechtlich als qualifizierter Parteienvortrag gewertetwerden und steht nach Beendigung ggf. gegen das gerichtlich beauftragte Gutachten. Tipp: Ich rate ihnen generell von der Teilnahme an einer gerichtlich bestellten psychologischen Begutachtung ab. Dies ist Ihr gutes Recht. Ich helfe Ihnen bei … Familienpsychologischen Gutachten, Gutachten zur Regelung zum Umgangs- oder Sorgerecht, Gutachten zur Erziehungsfähigkeit, Klinisch- psychologischen Gutachten, Psychologischer Befunderstellung, Kriminalpsychologischer Begutachtung. Gern schreibe ich auch ein psychologisches Briefing für Ihren Rechtsanwalt.
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