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aus kompetenter Hand
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Seit 2016 sind Mindeststandards als Leitlinien erarbeitet worden und § 163 FamFG
legt die beruflichenQualifikationen für Sachverständige fest.
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Über 90 Prozent aller mir vorgelegten Gutachten sind mangelhaft und größtenteils
grob fahrlässig, bzw. zielorientiert verfasst.
Das bedeutet, dass die Qualifikation des Gutachters mit der Qualität des Gutachtens
in den meisten Fällen nicht kausal verbunden ist. Auch eine Approbation wird somit
nicht zwingend zu einem besseren Gutachten führen.
Aus meiner tagtäglichen praktischen Erfahrung im wissenschaftlichen Analysieren
von psychologischen Gerichtsgutachten habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass
gerade psychiatrische und rechtspsychologische Gutachten von besonders
schlechter Qualität sind.
Anmerkung zu den folgenden Inhalten
Aus öffentlichen
Medien
ARD - FAKT - Fehlerhafte Gutachten bei Familiengerichten
SR - aktueller bericht - Gutachterin zu Schmerzensgeld/Schadenersatz Verurteilt
3sat - Nano - Familienpsychologische Gutachten mangelhaft
mdr - Exakt die Story - Das Kind ist weg! Mangelhafte Gutachten…
Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten
Veröffentlicht am 02.06.2008 | Lesedauer: 4 Minuten | WELT PRINT
Von Karsten Kammholz
Verquickung von Gerichten und Gutachterfirma beschäftigt das Justizministerium - Kritiker
fürchten Monopolstellung - "Gefahr der Kumpanei"
München - Die bayerische Justiz gerät wegen einer auffallend engen Geschäftsbeziehung seiner
Gerichte zu einer Münchner Gutachterfirma in Bedrängnis. Zahlreiche Land- und Amtsgerichte
beauftragen überwiegend die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie
(GWG), um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Das teilte die bayerische
Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Schreiben liegt
dieser Zeitung vor.
Schon seit Jahren steht die GWG in der Kritik. Mehrmals haben sich der Bayerische Landtag und
das Justizministerium mit Beschwerden über die GWG auseinandersetzen müssen. Zumeist
handelte es sich um strittige familiengerichtliche Verfahren, bei denen es vor allem um das
Sorgerecht der Kinder ging. In dem Schreiben der Justizministerin heißt es, die Beschwerdeführer
warfen den Gutachtern der GWG einseitiges, unwissenschaftliches oder zu kostenintensives
Vorgehen vor. Bekannt ist ein Fall aus dem Jahr 2002, bei dem die GWG für ein Gutachten eine zu
hohe Rechnung an ein Gericht gestellt hatte und diese nachträglich nach unten korrigieren
musste. Bekannt ist dem Justizministerium auch, dass die GWG-Gutachter 40 Prozent ihrer
Honorare an die Muttergesellschaft abführen müssen. Oftmals wenden sich die Richter nicht an
einen Gutachter selbst, ist aus Justizkreisen zu hören. Demnach lassen sich viele Richter von der
GWG-Zentrale einen Gutachter benennen, dem sie dann den Auftrag erteilen.
Die nun vorgelegten Fakten zeigen, dass in einigen Familiengerichten Bayerns fast ausschließlich
die Gutachter der GWG beauftragt werden. So hat das Familiengericht Ingolstadt von den zwölf in
den vergangenen zwölf Monaten eingeholten familienpsychologischen Gutachten elf bei den
Sachverständigen der GWG beauftragt. Pikantes Detail dieser Auftragsdichte: Der stets
beauftragte Ingolstädter Gutachter ist der Chef der GWG selbst, Joseph Salzgeber. Er wollte sich zu
dem Bericht des Justizministeriums gegenüber unserer Zeitung nicht äußern. Das Gericht in
Ingolstadt habe mit ihm gute Erfahrungen gemacht, heißt es aus dem Justizministerium. Auch das
Familiengericht Pfaffenhofen schaltet laut Ministerium "regelmäßig" die Gutachter der GWG ein.
Das Amtsgericht Passau vergibt 75 Prozent seiner Aufträge an die Gutachterfirma. "Die zügige
Erstellung der Gutachten" sei hier der Grund der Auftragsdichte, so Justizministerin Merk. Auch an
mehreren Münchner Gerichten würden mehr als die Hälfte der Gutachtenaufträge an die GWG
erteilt. Gründe dafür seien die zeitnahe Erstellung, insbesondere aber die Qualität der Gutachten.
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An derartigen Begründungen zweifelt der CSU-Landtagsabgeordnete Joseph Ranner. Von ihm
stammte die Anfrage an das Justizministerium. Er sagt nun: "Hier entwickelt sich eine
Monopolstellung zugunsten der GWG." Der Verdacht liege nahe, dass die Gerichte dies steuern, so
Ranner. "Warum so oft die GWG eingesetzt wird, ist mir ein Rätsel. Ich sehe die Neutralität der
Gerichte in Gefahr."
Inzwischen hat sich eine Gruppe von Vätern und Müttern aus dem gesamten Bundesgebiet
zusammengeschlossen, die sich als Geschädigte der GWG bezeichnen. Einer ihrer Sprecher,
Michael Möhnle aus München, sagt: "Das Geschäftsmodell der GWG lebt von den Konflikten in
den Familien und heizt diese noch kräftig an, damit sich die Kassen der GWG-Zentrale in München
füllen."
Aber die auffällig gute Auftragslage allein ist es nicht, die die GWG und die bayerischen Gerichte
miteinander verbinden. Die GWG veranstaltet Fortbildungen für Familienrichter aus ganz Bayern.
Das Familiengericht München hält beispielsweise regelmäßig zweimal im Jahr im sogenannten
Interdisziplinären Arbeitskreis zusammen mit der GWG Fortbildungsveranstaltungen mit
Familienrichtern ab. Das Landgericht Landshut will sogar einen gemeinsamen Arbeitskreis mit der
GWG gründen. "Es besteht die Absicht, Treffen mit der Zielrichtung des Erfahrungsaustausches zu
organisieren", so der Bericht der Justizministerin.
Die enge Zusammenarbeit der GWG mit den Gerichten stößt inzwischen auch unter Juristen auf
scharfe Kritik. Der Rechtstheoretiker und Wirtschaftsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler
von der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Berlin sagt: "Gutachter sollen unabhängig,
unparteiisch und objektiv arbeiten." Das sei kaum noch möglich, wenn die Beziehungen zwischen
Gutachtern und Richtern zu eng werden. "Deshalb ist es ein Unding, dass die GWG Richter zu
eigenen Seminaren und Fortbildungen einlädt." Boehme-Neßler sieht in dieser Verzahnung auch
ein qualitatives Problem: "Ein Richter muss oft über Dinge entscheiden, von denen er keine
Ahnung hat. Er ist von seinem Gutachter abhängig." Deshalb hätten Gutachter generell eine große
Macht. "Der Richter muss nicht der Meinung des Gutachters folgen. Aber in der Regel tut er es", so
der Rechtstheoretiker.
"Der Gutachter will Aufträge erhalten, und der Richter will ein einfaches, schnelles Gutachten
haben." Er sehe die Gefahr, dass dadurch eine Kumpanei zwischen Richter und Gutachter
entstehe. Schließlich könne der Richter allein entscheiden, wer Gutachter in seinem Prozess wird.
Filz bei Gericht treibt Kosten bei der Scheidung
Veröffentlicht am 08.10.2017 | Lesedauer: 2 Minuten | WELT
Von Anette Dowideit
Chefreporterin Investigativteam
Der Richter wählt einen Gutachter aus – und das kann teuer werden
Quelle: dpa
Wenn ein Fall vor dem Familiengericht landet, wird es für die Betroffenen meist teuer. Erst recht
dann, wenn die Richter aus Gefälligkeit Gutachter aus weit entfernten Orten anrücken lassen. Die
Folgen trägt auch der Steuerzahler.
Rund 10.000 Mal pro Jahr beauftragen Familienrichter in Deutschland externe Sachverständige mit
Gutachten über die Erziehungsfähigkeit von Eltern – etwa in Sorgerecht-Streitigkeiten bei
Scheidungen. Nach Recherchen der WELT AM SONNTAG ist das System der Beauftragung dieser
Sachverständigen jedoch anfällig für Gefälligkeitsvergaben – was die Kosten teilweise aus dem
Ruder laufen lässt und den Steuerzahler mit belastet.
Der Deutsche Richterbund schätzt, dass ein solches Familienrechtsgutachten im Durchschnitt 6000
Euro kostet und sich mit den Expertisen somit pro Jahr insgesamt 60 Millionen Euro verdienen
lassen. Etwa die Hälfte dieser Zahlungen an die selbstständigen Psychotherapeuten, Psychologen
oder Pädagogen, die solche Einschätzungen über die Erziehungsfähigkeit von Eltern erstellen, trage
der Staat – über die Verfahrenskostenhilfe, die finanzschwache Eltern beantragen können.
Den Recherchen zufolge kommt es jedoch stellenweise zu auffällig hohen Kosten von 20.000 Euro
oder mehr für die Gutachten. Diese Summen kommen etwa dadurch zustande, dass
Sachverständige ohne ersichtlichen Grund aus anderen Ecken des Landes von Richtern beauftragt
werden, was hohe Reisekosten verursacht.
In einem Fall beispielsweise verlangte ein Berliner Gutachter, der immer wieder von den
Amtsgerichten in den westfälischen Städten Minden und Bad Oeynhausen beauftragt wurde, rund
24.000 Euro von den betroffenen Eltern.
Kritik am Einsatz unqualifizierter Gutachter
Experten kritisieren, dass Amtsrichter frei über die Beauftragung entscheiden können, ohne die
Kosten zu begrenzen. Der bayerische Rechtsanwalt und Hochschullehrer für Kinder- und
Jugendhilferecht, Ernst Fricke, sagt: „Es gibt teilweise katastrophale Seilschaften im Rahmen der
Auswahl von willfährigen Gutachtern, die nicht wirklich unabhängig und nicht selten unqualifiziert
sind.“