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Dr. Dr. phil. Annika Manzek
Doktor der klinischen Psychologie
Doktor phil. der forensischen Psychologie
Health Psychology M.Sc
F.A.Q.
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Informieren Sie sich online oder buchen Sie eine
Beratungssitzung.
Betreffend alle gerichtlichen Verfahrensabläufe
befragen Sie bitte einen kompetenten
Rechtsanwalt.
Für jedwede rechtliche Entscheidung trage ich
keine Verantwortung, ich bin keine Juristin
sondern Psychologin, und kann und darf daher
eine gerichtliche Entscheidung nicht direkt
beeinflussen. Das Gericht muss Rechts-
entscheidungen stets völlig eigenständig
begründen und hier Gesetz und Recht zu Grunde
legen. Wann immer diesbezüglich psychologische
Fragen zu klären sind, kommt psychologischer
Sachverstand zum Einsatz.
Prinzipiell rate ich immer von einer gerichtlichen
psychologischen Begutachtung durch einen
Sachverständigen ab. Oftmals sind die
sogenannten psychologischen Gutachten später
wahrheitsfremd oder „Copy-Paste-Systeme“. Diese
„Gutachten“ tendieren meist zu einer Seite und
können formelle- und psychologische Fehler
enthalten.
Das Gericht wird evtl. eine Befragung vor Gericht
ansetzen. Zu diesem Termin müssen Sie auf jeden
Fall erscheinen. Lassen Sie sich evtl. von einem
psychologischen Beistand ihres Vertrauens
begleiten.
Sie sind nicht verpflichtet die Ihnen gestellten
Fragen zu beantworten. An dieser Stelle können
Sie auf ein eigenes Privatgutachten oder einen
eigenen psychologischen Befund verweisen,
welche(s)n Sie
dann bei Gericht einreichen. Ohne korrekte
psychologische Exploration und Datenerhebung
kann kein Gutachten erstellt werden. Machen Sie
auch ihren Anwalt fit. Ich erstelle auch
psychologische briefings für Rechtsanwälte.
Ein Gutachten ist abhängig vom Stundensatz des
Sachverständigen und der benötigten Arbeitszeit.
Die Sachverständigen haben die Möglichkeit bis
zu 100 €uro pro Stunde abzurechnen. Solche
Gutachten
können schnell die 10.000 €uro-Grenze sprengen.
Sofern das Gutachten nicht sowieso privat
beauftragt wurde werden die Kosten vom Gericht
zumeist auf die Parteien oder eine Partei
umgelegt. Die Abrechnung einer psychologischen
Begutachtung ist keine Kassenleistung. Meine
Preise befinden sich weit unter der oben
genannten Grenze, was selbstverständlich nicht zu
Lasten der Qualität geht.
Außerdem ist bei mir Teil-/Ratenzahlung möglich.
Zuerst wird bei mir eine einvernehmliche
Preisregelung getroffen. So ist es für beide Seiten
sehr transparent. Danach werden Anamnese-
/Explorationssitzungen abgehalten.
Bei mir finden diese ganz bequem per Zoom statt.
So erlebe ich Sie in ihrem privaten persönlichen
Umfeld. In der Regel sind nur wenige solcher
Sitzungen nötig und es kann schnell zu einer
Auswertung der Daten übergegangen werden.
Die Erstellung eines Gutachtens kann individuell
stark schwanken. Ad hoc kann ein Gutachten nicht
erstellt werden. Es handelt sich um eine komplexe
wissenschaftliche Arbeit. Die Zeit richtet sich stark
nach Auftragslage und Praxisbetrieb. Nach
abgeschlossenen Explorationen und suffizienter
Dokumentenlage kann mit der Analyse und der
Verschriftlichung begonnen werden.
Bitte erfragen Sie Erstellungszeiten individuell.
Dies ist abhängig vom Umfang des Gutachtens und
der Dokumente, die gesichtet werden müssen.
Ja. Fragen Sie hierzu Ihren Rechtsanwalt. Dieser
kann vor Gericht eine Fristverlängerung beantragen.
Nein. Ich rechne nicht mit der Krankenkasse ab.
Kassenleistungen würden mein Leistungsspektrum
auf ein unakzeptables Maß einschränken und zur
„Schubladenversorgung“ führen. Außerdem ist eine
Kassenabrechnung örtlich gebunden.