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Dr. Dr. phil. Annika Manzek
Doktor der klinischen Psychologie
Doktor phil. der forensischen Psychologie
Health Psychology M.Sc
Sie haben Ärger mit einem psychologischen
Gutachten?
Immer wenn es heißt: „Wir brauchen oder wir haben
eine Begutachtung zum Sorgerecht, Umgangsrecht
oder zur Erziehungsfähigkeit und zum Kindeswohl.“
ist guter Rat teuer. Nur weil ein Gutachten vom
Gericht oder Jugendamt beauftragt wurde, ist es
nicht unbedingt zuverlässig oder richtig.
Oftmals kann man sich als Begutachteter nicht im
verfassten Gutachten wiederfinden.
Halten Sie ein Gutachten von bereits einschlägig
bekannten Organisationen nach „Schema F“ in den
Händen?
Haben Sie ein stark einseitig tendierendes
Gutachten erhalten (befangen), in dem die Fakten
allein zu Gunsten der gegnerischen Partei
ausgelegt wurden?
Enthält Ihr Gutachten widerlegbare Lügen?
Wurden Sie über die freiwillige Teilnahme an der
Begutachtung belehrt?
Es gibt viele Fehlerquellen in einem Gutachten.
Diese können formell- psychologisch als auch
fachlich- psychologisch sein.
Geben Sie Falschgutachten keine Chance!
Die einfachste Möglichkeit, ein Gutachten zu
verwerfen, ist die psychologische Stellungnahme.
Da ein Gutachten als Einheit (gesamtes Werk) zu
verstehen ist, darf ein Gutachten nach der
erfolgreichen Anfechtung (evtl. auch nur in
Teilbereichen) keine Beachtung mehr finden und
stellt als solches auch kein relevantes Beweismittel
mehr dar (keine psychologische Beweisführung
erbracht).
Manchmal ist es jedoch nötig, ein psychologisches
Privatgutachten erstellen zu lassen, wenn
beispielsweise eine einfache psychologische
Stellungnahme nicht mehr genügt, wenn eine
Gegendiagnostik notwendig wird.
Prinzipiell ist ein privates Gutachten immer dem
Gerichtsgutachten vorzuziehen.
Gerichtlich bestellte psychologische Gutachter
arbeiten häufig quasi Vollzeit für das Gericht oder
auch mehrere Gerichte. Sie sind dann von den
Begutachtungsaufträgen wirtschaftlich abhängig
(Fließbandgutachten).
Auch kommt es vor, dass gerichtlich bestellte
Gutachter vorher nicht auf die tatsächliche
Sachverständigkeit in einem Einzelfall überprüft
wurden und dass diverse Gerichtsgutachter auch
regelmäßig für gerichtliche Gegenparteien wie
Jugendämter tätig sind.
Das fertige psychologische Privatgutachten wird
und muss rechtlich als qualifizierter Parteienvortrag
gewertetwerden und steht nach Beendigung ggf.
gegen das gerichtlich beauftragte Gutachten.
Tipp:
Ich rate ihnen generell von der Teilnahme an
einer gerichtlich bestellten psychologischen
Begutachtung ab.
Dies ist Ihr gutes Recht.
Ich helfe Ihnen bei …
Familienpsychologischen Gutachten,
Gutachten zur Regelung zum Umgangs- oder
Sorgerecht,
Gutachten zur Erziehungsfähigkeit,
Klinisch- psychologischen Gutachten,
Psychologischer Befunderstellung,
Kriminalpsychologischer Begutachtung.
Gern schreibe ich auch ein psychologisches Briefing
für Ihren Rechtsanwalt.