Doktor der klinischen PsychologieDoktor phil. der forensischen PsychologieHealth Psychology M.Sc
Seit 2016 sind Mindeststandards als Leitlinien erarbeitet worden und § 163 FamFG legt die beruflichen Qualifikationen für Sachverständige fest.Über 90 Prozent aller mir vorgelegten Gutachten sind mangelhaft und größtenteils grob fahrlässig, bzw. zielorientiert verfasst.Das bedeutet, dass die Qualifikation des Gutachters mit der Qualität des Gutachtens in den meisten Fällen nicht kausal verbunden ist. Auch eine Approbation wird somit nicht zwingend zu einembesseren Gutachten führen.Aus meiner tagtäglichen praktischen Erfahrung im wissenschaftlichen Analysieren von psychologischen Gerichtsgutachten habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass gerade psychiatrische und rechtspsychologische Gutachten von besonders schlechter Qualität sind.